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Revision von DIN vom 19.02.2018 - 14:37
DIN
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vom Deutschen Institut für Normung e.V. (DIN) jedermann zum Kennzeichnen genormter Gegenstände freigestellter Name. Für die Anwendung des Verbandszeichens DIN gilt dessen Zeichensatzung.
Vgl. auch deutsche Normen, deutsches Normenwerk.
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