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Revision von Direktanspruch vom 19.02.2018 - 16:49
Direktanspruch
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unmittelbarer Anspruch des geschädigten Dritten gegen den Kraftverkehrshaftpflichtversicherer, auch dann gegeben, wenn der Versicherer dem Versicherungsnehmer gegenüber leistungsfrei ist (Kraftfahrtversicherung).
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