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Diskont
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1. Begriff: Zinsabzug bei noch nicht fälligen Zahlungen, bes. beim Ankauf von Wechseln für die Zeit vom Verkaufstag des Wechsels bis zum Fälligkeitstag; der Verkäufer des Wechsels erhält die um die Zinsen verkürzte Wechselsumme ausgezahlt.
2. Berechnung: Wechselrechnung.
3. Umsatzsteuer: Beim umsatzsteuerpflichtigen Leistungsentgelt ist i.d.R. der Diskont vom Wechselbetrag abzuziehen; wird der Diskont vom Wechselschuldner bezahlt, gehört er auch zum Leistungsentgelt. Diskontspesen (Wechselumlaufkosten) mindern nicht das steuerpflichtige Entgelt.
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