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Diskont

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Zinsabzug bei noch nicht fälligen Zahlungen, bes. beim Ankauf von Wechseln für die Zeit vom Verkaufstag des Wechsels bis zum Fälligkeitstag; der Verkäufer des Wechsels erhält die um die Zinsen verkürzte Wechselsumme ausgezahlt.

    2. Berechnung: Wechselrechnung.

    3. Umsatzsteuer: Beim umsatzsteuerpflichtigen Leistungsentgelt ist i.d.R. der Diskont vom Wechselbetrag abzuziehen; wird der Diskont vom Wechselschuldner bezahlt, gehört er auch zum Leistungsentgelt. Diskontspesen (Wechselumlaufkosten) mindern nicht das steuerpflichtige Entgelt.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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