Wechselrechnung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Diskontrechnung; bei der Diskontierung von Wechseln die Berechnung des Gegenwertes oder Barwertes, da die Wechselsumme ein Zukunftswert ist, der bereits die Zinsen enthält. Der Zinsbetrag (Diskont) muss deshalb von der Wechselsumme abgezogen werden. Nach kaufmännischem Brauch erfolgt die Berechnung des Diskonts so, dass die Wechselsumme (Zukunftswert) als Grundwert behandelt wird (nicht, wie es mathematisch „richtig” wäre, durch Prozentrechnung mit dem Zukunftswert als vermehrtem Grundwert).
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