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Revision von Dispache vom 08.06.2009 - 11:25
Dispache
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Dispache i.e.S.: Formgerechte Schadenfeststellung und -verteilung bei der Havarie (§§ 727 ff. HGB).
2. Dispache i.w.S.: Berechnung eines Versicherungsschadens.
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