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Dispositionskredit

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Kreditlinie, die Privatkunden von Kreditinstituten eingeräumt wird. Meist statisch in Höhe von bis zu drei Netto-Monatsgehältern. Bei moderneren Vergabeverfahren wird die Kredithöhe anhand festgelegter Bonitätskriterien automatisiert ermittelt und bei Änderungen der Bonität automatisch angepasst. Geregelt für Verbraucherdarlehensverträge in § 493 BGB.

    Vgl. auch Kontokorrentkredit, Überziehungskredit.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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