Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Dispositionskredit vom 03.06.2008 - 13:09
- Revision von Dispositionskredit vom 19.02.2018 - 14:45
- Revision von Dispositionskredit vom 21.12.2017 - 16:34
- Revision von Dispositionskredit vom 05.02.2013 - 17:47
- Revision von Dispositionskredit vom 02.03.2010 - 09:55
- Revision von Dispositionskredit vom 22.06.2009 - 16:28
- Revision von Dispositionskredit vom 03.06.2008 - 13:09
Dispositionskredit
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kreditlinie, die den Privatkunden von Kreditinstituten in Höhe von häufig bis zu drei Netto-Monatsgehältern eingeräumt wird. Geregelt für Verbraucherdarlehensverträge in § 493 BGB.
Vgl. auch Überziehungskredit.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon