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Revision von Disziplinargericht vom 28.01.2013 - 11:33
Disziplinargericht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
zuständiges Gericht bei den Verfahren nach dem Bundesdisziplinargesetz (Disziplinarverfahren). Disziplinargerichte für den Bund sind das zuständige Verwaltungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Berlin. Nach dem Landesdisziplinarrecht Disziplinarkammern bei den Verwaltungsgerichten und Disziplinarsenate bei dem Oberverwaltungsgericht.
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