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Doppelversicherung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Der Begriff Doppelversicherung wurde im Zuge der VVG-Reform durch den präziseren Begriff der Mehrfachversicherung ersetzt und ist nunmehr in §§ 78, 79 VVG geregelt. Sachlich stimmt § 78 VVG mit § 59 VVG a.F. überein.
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