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Doppelversicherung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Begriff für die mehrfache Versicherung eines Interesses gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherungsunternehmen und damit für eine insgesamt überhöhte Versicherungsdeckung. Im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) wurde inzwischen der Begriff Doppelversicherung durch den präziseren Begriff der Mehrfachversicherung ersetzt, die nunmehr in §§ 78, 79 VVG geregelt ist.
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