Doppelversicherung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff für die mehrfache Versicherung eines Interesses gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherungsunternehmen und damit für eine insgesamt überhöhte Versicherungsdeckung. Im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) wurde inzwischen der Begriff Doppelversicherung durch den präziseren Begriff der Mehrfachversicherung ersetzt, die nunmehr in §§ 78, 79 VVG geregelt ist.
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Anwartschaft
Asset Liability Management (ALM)
Barwert
Cross Selling
Drei-Schichten-Modell
Fahrlässigkeit
Invalidität
Kontrahierungszwang
Krankenversicherung
Privat-Rechtsschutz
Risikoprämie
Sachversicherungen
Subsidiarität
Value at Risk (VaR)
Verpackung
Versicherungspflicht
Veräußerung
gemeiner Wert
Äquivalenzprinzip
eingehend
Doppelversicherung
ausgehend