Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gesetz, das das Zustandekommen, den Inhalt und die Abwicklung von Versicherungsverträgen regelt. Das VVG ist ein Sondergesetz zum Besonderen Schuldrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) für den Versicherungsvertrag. In aktueller Fassung in Kraft seit dem 1.1.2008. Das reformierte VVG hat das aus dem Jahr 1908 stammende VVG a.F. abgelöst ( VVG-Reform).
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