Neuwertversicherung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Versicherung des Neuwerts einer Sache. Die Neuwertversicherung kommt sowohl in der Schadenversicherung (z.B. in der Kfz-Versicherung, vgl. Neuwertentschädigung) als auch in der Summenversicherung vor. In der Summenversicherung wird die Versicherungssummen nach dem Neuwert der versicherten Sache bei Vertragsabschluss bestimmt und vereinbart. Sie bildet dann die maximale Entschädigungssumme für versicherte Schäden an der versicherten Sache und für versicherte Kosten, d.h. es erfolgt keine Anpassung der Versicherungssumme an die Preisentwicklung. Im Unterschied zur gleitenden Neuwertversicherung besteht damit bei steigenden Preisen und Versicherungswerten das Risiko der Unterversicherung.
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Anwartschaft
Asset Liability Management (ALM)
Barwert
Cross Selling
Drei-Schichten-Modell
Fahrlässigkeit
Invalidität
Kontrahierungszwang
Krankenversicherung
Privat-Rechtsschutz
Risikoprämie
Sachversicherungen
Subsidiarität
Value at Risk (VaR)
Verpackung
Versicherungspflicht
Veräußerung
gemeiner Wert
Äquivalenzprinzip
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Neuwertversicherung
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Neuwertversicherung
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