Klagefrist
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Inhaltsverzeichnis
Ausschlussfrist zur Klageerhebung.
Allgemein
Nur ausnahmsweise gesetzlich vorgeschrieben:
(1) Z.B. Nichtigkeits-, Restitutionsklage (§ 586 ZPO);
(2) Monatsfrist bei Anfechtungsklagen in Verwaltung-, Finanz- und Sozialstreitigkeiten (§ 74 VwGO, § 47 I FGO, § 87 SGG).
Versicherungswesen
Bisher war im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) für Versicherungsansprüche eine Klagefrist von sechs Monaten festgelegt (§ 12 III VVG a.F.). Nach dem Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts vom 23.11.2007 - BGB I S. 2631 entfällt diese Regelung.
Mindmap "Klagefrist"
Hilfe zu diesem Feature
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Arbeitsentgelt
Arbitrage
Auflassungsvormerkung
Aufwendungen
Barwert
Eigentum
Einrede der Vorausklage
Fahrlässigkeit
Föderalismus
Handelsvertreter
Kommissionsgeschäft
Prozess
Präambel
Recht
Subsidiarität
Veräußerung
eidesstattliche Versicherung
juristische Person
stille Gesellschaft
Äquivalenzprinzip
eingehend
Klagefrist
ausgehend
eingehend
Klagefrist
ausgehend