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Drittlandsgebiet

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Gebietsbezeichnung aus dem Umsatzsteuerrecht, für alle Territorien, die umsatzsteuerlich nicht zum Inland eines Mitgliedstaates gezählt werden.

    2. Umfang des Drittlandsgebiets gemäß EU-Recht: (1) diejenigen Gebiete, die zu keinem EU-Staat gehören (mit Ausnahme von Monaco und der Insel Man);
    (2) die Gebiete, die zwar zum Hoheitsgebiet eines EU-Staates gehören, aber nicht Teil des Zollgebiets der Gemeinschaft sind (z.B. Helgoland, Niederländische Antillen, Färöer);
    (3) Gebiete, die für umsatzsteuerliche Zwecke bes. aus dem Gemeinschaftsgebiet ausgenommen sind (z.B. Kanarische Inseln, Berg Athos, überseeische französische Departements).

    3. Allein aus deutscher Sicht gehören zusätzlich zum Drittlandsgebiet: die deutschen Freihäfen des Kontrolltyps I.

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