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Durchschnittsätze

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Einkommensteuer:

    Bes. Form der Gewinnermittlung bei Land- und Forstwirten. Ziel der Durchschnittsätze ist es, Kleinbetrieben eine umfangreiche Buchhaltung zu ersparen. Voraussetzung für die Anwendung der Durchschnittsätze ist daher, dass der Steuerpflichtige nicht zur Buchführung verpflichtet ist, die selbstbewirtschaftete Nutzung ohne Sonderkulturen 20 Hektar nicht überschreitet, die Tierbestände 50 Vieheinheiten nicht überschreitet und der Wert der selbstbewirtschafteten Sondernutzungen pro Sondernutzung maximal 2.000 DM (maßgeblich sind hier in der Tat auch heute - 2009 - noch in DM ausgedrückte alte Schätzwerte; der Betrag entspricht heute ca. 1.005 Euro) beträgt. Der Durchschnittsatzgewinn wird ermittelt nach einem Grundbetrag pro Hektar, Zuschlägen für Sondernutzungen und bestimmten gesondert zu ermittelnden Gewinnbestandteilen und Absetzungen (§ 13a EStG).

    II. Umsatzsteuer:

    Bei der Umsatzsteuer existieren Durchschnittsätze für den Vorsteuerabzug bestimmter Berufsgruppen. Eine bes. Form der pauschalen Besteuerung, die ebenfalls in einer gewissen Weise auf einer extrem pauschalierten Durchschnittsbetrachtung basiet, gilt außerdem für land- und forstwirtschaftliche Umsätze.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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