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EBA

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abk. für Euro Banking Association. Die EBA (bis 1997 firmierte sie als ECU Banking Association) wurde 1985 auf Initiative europäischer Geschäftsbanken für die Verrechnung und den Saldenausgleich in privaten ECU über das von ihr betriebene ECU Clearing und Settlement System gegründet. Die EBA ist als Non-Profit-Verbund unter französischem Recht konstituiert. Geschäftszweck ist gemäß der Präambel der EBA die Entwicklung, Organisation und der Betrieb von Euro-Zahlungsverkehrsmechanismen sowie die Erbringung von damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen für die EBA-Mitglieder. Der EBA gehören mehr als 200 Mitgliedsbanken an, die größtenteils in der EU domiziliert sind. Die EBA ist Eigentümer des Euro-Individualzahlungssystems EURO1; seit April 2003 betreibt sie mit STEP2 ein paneuropäisches Automated Clearing House (ACH) im grenzüberschreitenden Euromassenzahlungsverkehr.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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