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Revision von Effektengiroverkehr vom 19.02.2018 - 14:49
Effektengiroverkehr
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
stückelose Eigentumsübertragung von Effekten durch Vermittlung von Effektengirobanken oder Wertpapiersammelbanken. Die Kreditinstitute geben den größten Teil ihrer Effekten an eine Wertpapiersammelbank (Drittverwahrer) in Sammelverwahrung (Miteigentum am Bestand). Für Übertragungen zwischen verschiedenen Börsenplätzen ist Effektenferngiroverkehr durch Zusammenschluss der Wertpapiersammelbanken eingerichtet.
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