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Revision von Eigenmitteleinsatz vom 07.04.2011 - 14:15

Eigenmitteleinsatz

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    In der privaten Baufinanzierung ist ein höchstmöglicher Eigenmitteleinsatz sinnvoll und üblich. In Verbindung mit der Finanzierung über öffentliche Mittel wird teilweise auch die Eigenleistung am Bau als Eigenkapitalersatzmittel akzeptiert. Auch die zugesagte Eigenheimzulage konnte, wenn sie als Finanzierungsbaustein fest integriert wurde, als Eigenmitteleinsatz berücksichtigt werden. Zu den Prüfungspflichten des Baufinanzierers gehört, dass er darauf achtet, dass die Eigenmittel auch wie vereinbart erbracht werden und grundsätzlich vor der Inanspruchnahme der Fremdmittel eingesetzt werden.

    Stehen die Eigenmittel ausnahmsweise zeitlich dazu noch nicht zur Verfügung (z.B. bei späterer Fälligkeit aufgrund einer Geldanlage), so muss insbesondere in diesen Fällen die spätere vereinbarungsgemäße Verwendung kontrolliert werden. Auch bei gewerblichen Immobilienfinanzierungen ist ein angemessener Eigenmitteleinsatz anzuraten. Wird dieser Eigenmitteleinsatz nicht liquide erbracht, sind strenge Maßstäbe an die Eigenmittelersatzleistungen zu stellen. Insbesondere dürfen selbst zu erbringende Leistungen nur zu marktgerechten Kosten angerechnet werden, die Qualität dieser Arbeiten muss gewährleistet sein und Drittkosten in gleicher Höhe müssen ersetzt werden. Wichtig ist auch, dass diese Eigenleistungen nicht zu einer Störung des Bauablaufs führen.

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