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Eigenumsatz
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Teil des Umsatzes neben dem Kundenumsatz und dem Eigenverbrauch: Lieferungen und Leistungen innerhalb des Betriebes. Zum Eigenumsatz gehören: Verbrauch eigener Fertigfabrikate (Maschinen in Maschinenfabrik), eigene Reparaturen, eigene Neubauten etc.; Abgabe von Waren an eigene Verkaufsstellen. Eigenumsätze sind grundsätzlich im Umsatzsteuerrecht nicht steuerbar, außer im speziellen Fall der Verbringung von Gegenständen in einen anderen Mitgliedsstaat der EU.
Umsätze zwischen Konzernbetrieben zählen grundsätzlich nicht zum Eigenumsatz (Ausnahme: Organschaft), sondern zum Kundenumsatz, da Konzernbetriebe rechtlich selbstständig sind.
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