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Revision von Eignungsnachweis für Vermittler vom 14.02.2017 - 10:53
Eignungsnachweis für Vermittler
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Jeder Vermittler von Immobilienfinanzierungen muss nach der Wohnimmobilienkreditrichtlinie seine Fachkenntnisse nachweisen und benötigt für seine Beratungs- und Vermittlungskompetenz eine Gewerbeerlaubnis nach § 34 c und seit März 2016 auch nach § 34 i der Gewerbeordnung.
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