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Eignungsnachweis für Vermittler

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Jeder Vermittler von Immobilienfinanzierungen muss nach der Wohnimmobilienkreditrichtlinie seine Fachkenntnisse nachweisen und benötigt für seine Beratungs- und Vermittlungskompetenz eine Gewerbeerlaubnis nach § 34 c und seit März 2016 auch nach § 34 i der Gewerbeordnung.

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    Mindmap "Eignungsnachweis für Vermittler"

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