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Ein-Punkt-Klauseln

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Form einer Handelsklausel, wonach die Zeitpunkte bzw. Orte für den Gefahrenübergang und die Kostenteilung zwischen Verkäufer und Käufer beisammen liegen, z.B. Ankunftsvertrag.

    Gegensatz: Zwei-Punkt-Klausel.

    Vgl. auch Incoterms.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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