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einfache Betriebsunterbrechungsversicherung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Klein-Betriebsunter­brechungs­versicherung.

    1. Begriff: Zusatzversicherung zu einer Sachversicherung. Erweitert den Versicherungsschutz um den Ausgleich des eingetretenen Unterbrechungsschadens, der als Folge eines versicherten Sachschadens entstanden ist. Der Begriff des Unterbrechungsschadens ist inhaltsgleich mit dem nach den Allgemeinen Bedingungen zur Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung (FBUB 2010).

    2. Merkmale: Die einfache Betriebsunterbrechungsversicherung wird für kleinere Gewerbebetriebe angeboten, deren Versicherungssumme i.d.R. einen Betrag von 500.000 Euro nicht überschreiten soll. Neben der fehlenden rechtlichen Selbstständigkeit besteht der wesentliche Unterschied zur Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung in der Bildung der Versicherungssumme. Die einfache Betriebsunterbrechungsversicherung sieht hier eine vereinfachte Form vor, indem die Versicherungssumme analog der Sachversicherungssumme für die Positionen Betriebseinrichtung und Vorräte dokumentiert wird. Rechtsgrundlagen bilden die Zusatzbedingungen für die einfache Betriebsunterbrechungsversicherung (ZKBU 2010) sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der vereinbarten Sachversicherung, die insbesondere den Umfang der versicherten Gefahren bestimmen.

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