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Einführungswerbung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Werbung zwecks Einführung eines neuartigen Produkts, einer neuen Marke oder einer neuen Dienstleistung.
Zweck: Die Einführungswerbung soll zuerst Aktualität für das Angebot erzeugen. Des Weiteren übernimmt die Einführungswerbung die Aufgabe, die Wahrnehmbarkeit und Eigenständigkeit der Positionierungsbotschaft sicherzustellen und integriert zu vermitteln.
Vgl. auch Erhaltungswerbung, Erinnerungswerbung, Werbeziele.
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