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Einfuhrsendung
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Warenmenge, die an demselben Tag von demselben Lieferer an denselben Einführer (§ 2 X AWG n.F., § 21b I 1 AWV a.F.) abgesandt worden ist und von derselben Zollstelle abgefertigt wird (§ 23 III AWV a.F.).
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