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Revision von Eingemeindung vom 28.01.2013 - 11:33
Eingemeindung
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Erweiterung des Gemeindegebiets durch Eingliederung benachbarter Gebiete. Die zwischen den beteiligten Gemeinden abgeschlossenen Vereinbarungen (Eingemeindungsverträge) bedürfen i.d.R. der Bestätigung durch die Gemeindeaufsichtsbehörde.
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