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Einkommensteuer-Splittingtabelle

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    eine Tabelle, aus der sich die tarifliche Einkommensteuer für das zu versteuernde Einkommen bei Zusammenveranlagung ergibt. Zu den Voraussetzungen vgl. § 26 EStG, ferner § 32a VI EStG.

    Anders als früher müssen die Einkommensteuer-Splittingtabellen nicht mehr amtlich berechnet und bekannt gegeben werden; im EDV-Zeitalter wird die Veröffentlichung der Berechnungsformel in § 32a I EStG für ausreichend gehalten.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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