Einkommensteuer-Splittingtabelle
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
eine Tabelle, aus der sich die tarifliche Einkommensteuer für das zu versteuernde Einkommen bei Zusammenveranlagung ergibt. Zu den Voraussetzungen vgl. § 26 EStG, ferner § 32a VI EStG.
Anders als früher müssen die Einkommensteuer-Splittingtabellen nicht mehr amtlich berechnet und bekannt gegeben werden; im EDV-Zeitalter wird die Veröffentlichung der Berechnungsformel in § 32a I EStG für ausreichend gehalten.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG) Arbeitsentgelt Aufwendungen Betrieb Betriebsstätte Genossenschaft Gewerbebetrieb GmbH & Co. KG Kapitalertragsteuer Kommanditgesellschaft (KG) Konsolidierung Nachhaltigkeit Nichtigkeit Nutzwertanalyse Personengesellschaft Rückstellung Subsidiarität offene Handelsgesellschaft (OHG) stille Gesellschaft Äquivalenzprinzip
eingehend
Einkommensteuer-Splittingtabelle
ausgehend
eingehend
Einkommensteuer-Splittingtabelle
ausgehend