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Einlagensicherung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Verpflichtung der Institute durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) vom 16.7.1998, ihre Einlagen und Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften durch Zugehörigkeit zu einer Entschädigungseinrichtung zu sichern. Begrenzung der Entschädigung auf 90 Prozent der Forderung bzw. 20.000 Euro je Kunden.

    Weitere Informationen unter www.bafin.de.

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