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Einrichtungskosten

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    Ausstattungskosten. 1. Begriff: Aufwendungen für die Errichtung eines Betriebes, soweit Vermögensgegenstand aktivierungspflichtig, ansonsten Aktivierungsverbot. Vor Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) Aktivierungswahlrecht für Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes ( Bilanzierungshilfe nach § 269 HGB a.F.).

    Vgl. dagegen Gründungskosten.

    2. Steuerlich sind Einrichtungskosten nur dann zu aktivieren, wenn ihnen ein aktivierungsfähiges Wirtschaftsgut gegenübersteht (vgl. § 6 EStG).

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