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Einwohnersteuer
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Vorschlag zur Gemeindefinanzreform, um die Steuerkraftunterschiede der Wohngemeinden gegenüber den Erwerbsgemeinden auszugleichen. Als dritte Steuersäule neben der Grund- und Gewerbesteuer sollte diese Form der Personenbesteuerung als Steueranteil auf das Einkommen oder auf die Einkommensteuer der Einwohner erhoben werden. Steuertechnisch wäre eine solche Zuschlagsteuer zur Einkommensteuer jedenfalls dann nicht einfach zu verwirklichen, wenn den Gemeinden ein Hebesatzrecht zustünde; denn dann wären entweder
wenn der Zuschlag sich für das gesamte Einkommen nach der Wohnsitzgemeinde richten würde
genaue Regeln darüber nötig, wie im Falle von Zweitwohnsitzen oder Scheinwohnsitzen zu verfahren wäre (mit allen Problemen, dies zu kontrollieren!) oder es müsste eine Zerlegung der erzielten Einkünfte auf verschiedene Gemeinden nach der Herkunft der Einkünfte stattfinden (was ebenfalls kompliziert und streitanfällig wäre).
Heute ist die gemeindliche Personenbesteuerung indirekt verwirklicht durch den 15-prozentigen Anteil der Gemeinden am Aufkommen der Lohn- und der veranlagten Einkommensteuer sowie den 12-prozentigen Anteil am Aufkommen aus dem Zinsabschlag, die ca. 40 Prozent des durchschnittlichen Gesamtsteueraufkommens der Gemeinden ausmachen (Gemeinschaftsteuern).
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