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Einzelabschreibung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
die auf den einzelnen Anlagegegenstand (Anlagen) bezogene, individuelle Abschreibung: Einzelbewertung wird vorausgesetzt. Einzelabschreibung ist die beste Grundlage der kalkulatorischen Abschreibung, da sie die Berücksichtigung der Anlagennutzung ermöglicht.
Gegensatz: Pauschalabschreibung.
Steuerlich: Einzelbewertung.
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