Pauschalabschreibung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Sammelabschreibung, Gesamtabschreibung, Gruppenabschreibung; zusammengefasste Abschreibung für mehrere Vermögensgegenstände. Da prinzipiell der Grundsatz der Einzelbewertung gilt (§ 252 I Nr. 3 HGB), dürfen Pauschalabschreibungen nur ausnahmsweise vorgenommen werden.
Beispiele: Abschreibungen bei Festbewertung (§ 240 III HGB; Festwert), Abstockung, Gruppenbewertung (§ 240 IV HGB), Pauschalabschreibungen auf Forderungen (Delkredere).
Mindmap "Pauschalabschreibung"
Hilfe zu diesem Feature
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abschreibung
Bilanz
Bilanzierung von Software
Disagio
Eigenkapital
Ertrag
Firmenwert
Gesamtkostenverfahren
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
Imparitätsprinzip
Inventur
Kapital
Niederstwertprinzip
Rückstellung
Working Capital
außerordentliche Aufwendungen
gezeichnetes Kapital
sonstige betriebliche Aufwendungen
stille Gesellschaft
eingehend
Pauschalabschreibung
ausgehend
eingehend
Pauschalabschreibung
ausgehend