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Eisenbahn-Bundesamt (EBA)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff und Merkmale: Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für die Eisenbahnen des Bundes und Eisenbahnunternehmen mit Sitz im Ausland für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie für die Magnetschwebebahnen.

    2. Geschichte: Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) wurde im Zuge der Strukturreform der Bundeseisenbahnen mit Wirkung vom 1.1.1994 als selbstständige Bundesoberbehörde errichtet und gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW). Seit dem 1.1.2006 ist die Bundesnetzagentur zuständig für den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur.

    3. Aufgaben: Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat darüber zu wachen, dass das Verhalten der Eisenbahnunternehmen den rechtlichen Vorgaben entspricht und der Eisenbahnbetrieb den Anforderungen der Sicherheit genügend geordnet durchgeführt wird. Die Kontrollmaßstäbe hierfür sind in erster Linie in den Vorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und der auf seiner Grundlage erlassenen (oder fortgeltenden) Rechtsverordnungen enthalten.

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