Zitierfähige Version
- Revision von Eisenbahn-Bundesamt (EBA) vom 19.02.2018 - 15:48
- Revision von Eisenbahn-Bundesamt (EBA) vom 06.10.2017 - 14:30
- Revision von Eisenbahn-Bundesamt (EBA) vom 07.07.2014 - 15:15
- Revision von Eisenbahn-Bundesamt (EBA) vom 24.04.2014 - 09:46
- Revision von Eisenbahn-Bundesamt (EBA) vom 27.02.2013 - 10:52
- Revision von Eisenbahn-Bundesamt (EBA) vom 13.01.2010 - 11:20
- Revision von Eisenbahn-Bundesamt (EBA) vom 17.09.2009 - 13:49
- Revision von Eisenbahn-Bundesamt (EBA) vom 28.05.2008 - 15:07
Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
1. Begriff und Merkmale: Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für die Eisenbahnen des Bundes und Eisenbahnunternehmen mit Sitz im Ausland für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie für die Magnetschwebebahnen. - 2. Geschichte: Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) wurde im Zuge der Strukturreform der Bundeseisenbahnen mit Wirkung vom 1.1.1994 als selbstständige Bundesoberbehörde errichtet und gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW). Seit dem 1. Januar 2006 ist die Bundesnetzagentur zuständig für den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur. - 3. Aufgaben: Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat darüber zu wachen, dass das Verhalten der Eisenbahnunternehmen den rechtlichen Vorgaben entspricht und der Eisenbahnbetrieb den Anforderungen der Sicherheit genügend geordnet durchgeführt wird. Die Kontrollmaßstäbe hierfür sind in erster Linie in den Vorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und der auf seiner Grundlage erlassenen (oder fortgeltenden) Rechtsverordnungen enthalten.
Weitere Informationen unter www.eisenbahn-bundesamt.de.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon