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Eisenbahn-Bundesamt (EBA)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff und Merkmale: Aufsichts-, Genehmigungs- und Sicherheitsbehörde für Eisenbahnen und Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland sowie für die Magnetschwebebahnen.

    2. Geschichte: Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) wurde im Zuge der Strukturreform der Bundeseisenbahnen mit Wirkung vom 1.1.1994 als selbstständige Bundesoberbehörde errichtet und unterliegt der Fach- und Rechtsausicht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Seit dem 1.1.2006 ist die Bundesnetzagentur zuständig für den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur.

    3. Aufgaben: Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat im wesentlichen drei Aufgaben - die Planfeststellung für Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes, die Zulassung von Fahrzeugen und Schieneninfrastruktur, die Eisenbahnaufsicht und die Bewilligung von Fördermitteln des Bundes sowie die Durchsetzung von Fahrgastrechten.

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