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Electronic Health

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Unter dem Begriff Electronic-Health (E-Health) werden elektronisch unterstützte Aktivitäten im Gesundheitswesen zusammengefasst. E-Health wird damit als ein Oberbegriff für die Gesamtheit aller elektronischen Anwendungen zur medizinischen Versorgung verstanden, wobei es keine allgemeine Legaldefinition gibt.

    2. Merkmale: E-Health erfolgt auf Basis von modernen Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT). Die IKT wird als Schlüsseltechnologie im Gesundheitswesen gesehen. So soll den Herausforderungen im Gesundheitssystem, die insbesondere durch den demografischen Wandel und die Versorgung in strukturschwachen und ländlichen Gebiete geprägt sind, mithilfe von flächendeckenden Anwendungen der Telematik und Telemedizin begegnet werden.

    Merkmale von E-Health sind insbesondere Information, Kommunikation, Dokumentation und Vernetzung. Für die Entwicklung von E-Health spielen zahlreiche Disziplinen eine Rolle. Hierzu zählen u.a. die Betriebs- und Volkswirtschaftslehre, Kommunikations- und Medienwissenschaften, medizinische Informatik, Versorgungsforschung und die klassische Medizin. Heute gibt es zahlreiche Fachgesellschaften, die sowohl auf der nationalen als auch internationalen Ebene agieren und die Thematik rund um E-Health vorantreiben. Zu den Anwendungsfeldern von E-Health zählen insbesondere die Teleedukation/Teleausbildung, Telekonsultation, Telediagnostik, Telemonitoring und die Teletherapie.

    3. Unterscheidung von ähnlichen Begriffen: mHealth (siehe Mobile Health).

    4. Ziele: Das Ziel von E-Health in Deutschland ist insbesondere die Vernetzung aller Institutionen und Personen im Gesundheitswesen auf Basis einer sicheren und verlässlichen Plattform, der Telematikinfrastruktur. Auf dessen technischer Grundlage sollen die Systeme der ambulanten Arztpraxen, Apotheker, Krankenhäuser, Krankenkassen sowie anderen Akteuren miteinander verknüpft werden.

    5. Entwicklung des Begriffes: Der Begriff hat sich in den letzten Jahren auch durch die Zunahme der technischen Möglichkeiten und Anwendungsgebiete weiterentwickelt. In den 1960er-Jahren wurde von Teleradiologie gesprochen, in den 1970er-Jahren von Telemedizin, in den 1990er-Jahren von Telematik und in der aktuellen New Economy wird der Oberbegriff durch den Oberbegriff E-Health ersetzt. Der Begriff wird oftmals synonym verwendet mit den Begriffen, die durch die Begriffsentwicklung entstanden sind als auch dem Begriff Health 2.0.

    6. Maßnahmen und Instrumente: Als Schlüssel zur Telematikinfrastruktur wird die elektronische Gesundheitskarte (eGK) gesehen, die die alte Krankenversicherungskarte (KVK) ersetzt hat. Die ursprünglich zum 1. Januar 2006 vorgesehene Einführung verzögerte sich allerdings. Die Testphase wurde mehrfach verlängert. Seit dem 1. Januar 2015 gilt die eGK allerdings als ausschließlicher Berechtigungsnachweis für die Inanspruchnahme von Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Mit der eGK soll auch die Qualität der medizinischen Versorgung verbessert und die Rolle der Patienten künftig gestärkt werden.

    7. Probleme: In Deutschland gibt es nach wie vor Probleme hinsichtlich der Nutzung von E-Health-Systemen. Einzelne Systeme sind bislang nicht vernetzt oder es gibt lediglich sogenannte Insellösungen – also Teillösungen, die nicht miteinander vernetzt sind. Bspw. verlangen die kassenärztlichen Vereinigungen aus Datenschutzgründen sogenannte Stand-Alone-Rechner. Bezüglich der Anwendung von E-Health bestehen grundlegende Sicherheitsansprüche seitens der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, als auch von den Akteuren im Gesundheitswesen sowie den Versicherten und Patienten selbst. Die Diskussionen um die Ausgestaltung, Vergütung und den Datenschutz führen auch dazu, dass die Weiterentwicklung von E-Health in Deutschland nur schleppend vorangeht.

    8. Aktuelle Diskussion: Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat einen Entwurf für ein E-Health-Gesetz erarbeitet, welches voraussichtlich im Jahr 2016 in Kraft tritt. Ziel des Gesetzes ist es, die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung voranzutreiben und einen Rechtsrahmen für die digitale Gesundheit zu setzen. Die einzelnen Akteure der Selbstverwaltung erhalten hierbei klare Vorgaben und Fristen, die bei Nichteinhaltung zu Sanktionen führen werden. Die inhaltlichen Schwerpunkte des Gesetzentwurfes sind u.a. die Einführung und Nutzung medizinischer Anwendungen (elektronischer Arzt- und Entlassbriefe, einheitliche Medikationspläne, Notfalldaten), der Ausbau der Telematikinfrastruktur und die Förderung telemedizinischer Leistungen. Auch soll die Struktur der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik), die für die Einführung der eGK verantwortlich ist, verbessert werden. Insgesamt steht das Gesetz für eine telemedizinisch und mobil ausgerichtete Digitalisierung des Gesundheitswesens und sorgt derzeit für Diskussion unter Befürwortern und Kritikern. Mit derzeit mehr als sechs Millionen Beschäftigten im Gesundheitswesen bekommt das Thema E-Health insgesamt immer höher werdende Bedeutung, sodass durch die zunehmende Spezialisierung auch neue Berufsfelder entstehen werden.

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