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Elektronischer Zolltarif (EZT)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Druckausgabe des Deutschen Gebrauchs-Zolltarifs (DGebrZT) wurde eingestellt und zum 1.1.1999 durch den Elektronischen Zolltarif ersetzt. Der Elektronische Zolltarif ist eine nationale Zusammenstellung vielfältiger Rechtsquellen. Ausgangspunkt ist der gemeinsame Zolltarif der EU (s. hierzu Einreihung in den Zolltarif). Eingearbeitet sind die vielfältigen durch Präferenzen ermäßigten Abgabensätze, Hinweise auf Verbote und Beschränkungen, Genehmigungen, Steuersätze usw.

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