Einreihung in den Zolltarif
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
im Sinn des Zollrechts die Zuordnung der angemeldeten Ware zu einer Codenummer des Zolltarifs. Die Einreihung ist als Bestandteil der Zollanmeldung zunächst vom Anmelder vorzunehmen, kann alsdann als ein Teil der Zollabfertigung von der Zollbehörden überprüft und ggf. neu vorgenommen werden. Um Rechtssicherheit zu erhalten, kann jeder Wirtschaftsbeteiligte im Vorfeld eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) einholen. Sie gilt EU-weit für drei Jahre für den Inhaber der vZTA.
Bücher
Herne, 2012, S. in: Witte,P/ Wolffgang, H.M. (Hrsg.): Lehrbuch des Europäischen Zollrechts, S. 375 ff.
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