spezifischer Zoll
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Zoll, (Einfuhrzoll) der nach dem Gewicht, dem Volumen, der Länge, der Stückzahl oder einer Kombination solcher Bemessungsfaktoren (z.B. Volumen und Alkoholgehalt) der betreffenden Ware berechnet wird. Beispiel: Zollsatz = 102,4 Euro / 100 kg. – Weniger als zehn Prozent der in der EU bestehenden Zollsätze sind spezifische Zollsätze, etwa 90 Prozent sind Wertzollsätze (ad valorem).
Vgl. auch Wertzoll, Mischzoll, Mengenzoll.
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