Verzollungsmaßstäbe
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bemessungsgrundlagen; die verschiedenen Größen, auf die sich ein Zollsatz (Zoll) bezieht. Bei Wertzöllen ist der Verzollungsmaßstab der Zollwert (ad valorem), bei spezifischen Zöllen bestimmte Warenmengen z.B. 1.000 kg Eigengewicht (Salz), 1 hl (Wein), 100 m (Filme), ein Stück (Flasche mit Quecksilber).
Grundsätzlich wird der Abgabensatz (t = tariff) berechnet mithilfe der drei Variablen Zollwert (v = value), Zollsatz (d = duty), Menge (q = quantity):
Bei spezifischen Zollsätzen wird v=1, bei Wertzöllen q=1 gesetzt. Der Zollsatz d wird bestimmt durch die zolltarifliche Einreihung in den Zolltarif (c = customs classification) und ist abhängig vom Ursprungsland (o = origin) und vom Zeitpunkt der Zollanmeldung (ti = time).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Brexit
Dienstleistungen
Direktinvestition
Drittland
Embargo
Freihandelszone
Kooperation
Koordination
Liquidität
Migration
Sanktion
Sonderwirtschaftszone
Subsidiarität
Terms of Trade
Volatilität
Zahlungsbilanz
Zoll
internationale Arbeitsteilung
nicht tarifäre Handelshemmnisse
tarifäre Handelshemmnisse
eingehend
Verzollungsmaßstäbe
ausgehend
eingehend
Verzollungsmaßstäbe
ausgehend