Drittlandszollsatz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zollsätze, die auf Einfuhren von Drittlandswaren in einen Integrationsraum (z.B. Freihandelszone, Zollunion) erhoben werden (regionale Integration). Drittlandszollsätze sind die „normalen”, höchsten Zollsätze, in Abgrenzung zu den „besonderen”, geringeren Präferenzzöllen. Drittlandszollsätze werden etwas missverständlich auch als MFN-Zollsätze bezeichnet (Most Favoured Nations [MFN]), d.h. die nach dem GATT-Prinzip der Meistbegünstigung auf Einfuhren aus Drittländern angewendet werden. Faktisch sind Drittlandszollsätze ungünstiger, weil höher als Präferenzzölle.
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