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Elementarschadenversicherung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Versicherungen gegen Schäden aus Elementargefahren, d.h. Naturereignissen wie Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdbeben, Seebeben, Sturmflut, Erdrutsch, Erdsenkung, Dürre, Hitze, Kälte, Frost, Lawinen und Schneedruck, Vulkanausbruch.

    2. Elementargefahrenversicherung in der Praxis: Zahlreiche Versicherungszweige enthalten entweder durch expliziten Einschluss oder durch die Deckung unbenannter Gefahren einen mehr oder minder umfassenden Versicherungsschutz gegen Elementargefahren. Ergänzend z.B. zur verbundenen Hausratversicherung, verbundenen Wohngebäudeversicherung und gebündelten Geschäftsversicherung, die standardmäßig die Elementargefahren Sturm, Hagel, Blitzschlag und Frost abdecken, kann zusätzlich eine erweiterte Elementargefahrenversicherung gegen die Gefahren Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung, Lawinen und Schneedruck, ggf. auch Vulkanausbruch abgeschlossen werden. Bei industriellen Risiken kann die Abdeckung der Elementargefahren über die Extended-Coverage-Versicherung erfolgen.

    3. Probleme: Die versicherungstechnischen Herausforderungen bei der Elementargefahrenversicherung liegen in der möglichen Kumulierung von Schäden aus einem Schadenereignis, in der hohen Volatilität des Schadenverlaufs über die Zeit und im hohen Änderungsrisiko aufgrund des Klimawandels. Unter Solvency II wird im quantitativen Modell i. Allg. das Elementarschadenrisiko unter „NatCat“ (engl. Abk. für Naturkatastrophen) gesondert erfasst und mit Risikokapital unterlegt. Das NatCat-Risiko gehört zu den Risiken in der Schaden-/Unfallversicherung mit den höchsten Anforderungen an die Ausstattung mit Risikokapital.

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