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Elementarschadenversicherung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Elementargefahrenversicherung.

    1. Begriff: Versicherungen gegen Schäden aus Naturereignissen, wie Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdbeben, Seebeben, Sturmflut, Erdrutsch, Erdsenkung, Dürre, Hitze, Kälte, Frost, Schneedruck und Lawinen.

    2. Elementarschadenversicherung in der Praxis: Zahlreiche Versicherungsarten enthalten entweder durch expliziten Einschluss oder durch die Deckung unbenannter Gefahren einen mehr oder minder umfassenden Versicherungsschutz gegen Elementargefahren. Ergänzend zur verbundenen Hausratversicherung, verbundenen Wohngebäudeversicherung und gebündelten Geschäftsversicherung, die standardmäßig die Elementargefahren Sturm, Hagel, Blitzschlag und Frost abdecken, kann zusätzlich eine Elementargefahrenversicherung gegen die Gefahren Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen abgeschlossen werden. Bei industriellen Risiken kann die Abdeckung der Elementargefahren über die Extended-Coverage-Versicherung erfolgen.

    3. Probleme: Die hauptsächlichen versicherungstechnischen Herausforderungen bei der Elementargefahrenversicherung liegen in der möglichen Kumulierung von Schäden aus einem Schadenereignis und in der hohen Volatilität des Schadenverlaufs über die Zeit.

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