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Revision von endfälliges Darlehen vom 21.04.2011 - 12:18
endfälliges Darlehen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Tilgung in einem Betrag bei Fälligkeit des Darlehens, z.B. aus einer fällig gewordenen Lebensversicherung oder einem zugeteilten Bausparvertrag. Damit bleiben die Zinszahlungen – die Zinsfestschreibung wird unterstellt – während der gesamten Laufzeit unverändert, das Darlehen ist tilgungsfrei.
Vgl. auch Endfälligkeit.
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