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Revision von endfälliges Darlehen vom 27.07.2012 - 11:38

endfälliges Darlehen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Tilgung in einem Betrag bei Fälligkeit des Darlehens, z.B. aus einer fällig gewordenen Lebensversicherung oder einem zugeteilten Bausparvertrag. Damit bleiben die Zinszahlungen – die Zinsfestschreibung wird unterstellt – während der gesamten Laufzeit unverändert, das Darlehen ist tilgungsfrei.

    Vgl. auch Endfälligkeit.

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