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Energetische Maßnahmen
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Energetische Maßnahmen an Gebäuden sind:
- Wärmedämmung von Wänden,
- Wärmedämmung von Dachflächen,
- Wärmedämmung von Geschossdecken,
- Erneuerung der Fenster oder Außentüren,
- Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage,
- Erneuerung der Heizungsanlage,
- Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung und
- Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind.
Im Rahmen des Ende 2019 verabschiedeten Klimaschutzprogramms ist u.a. für energetische Maßnahmen in zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden eine Steuerermäßigung nach $ 35c EStG beschlossen worden. Die Förderung kann für mehrere Einzelmaßnahmen an einem begünstigten Objekt bis zu einem Höchstbetrag von 40.000 € in Anspruch genommen werden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die jeweilige energetische Maßnahme von einem Fachunternehmen ausgeführt wurde und dies durch eine amtlich vorgeschriebene Bescheinigung vom Fachunternehmen bestätigt wurde.
auf Antrag Verminderung der tariflichen Einkommensteuer im Kalenderjahr des Abschlusses der energetischen Maßnahmen |
7% der Aufwendungen höchstens aber 14.000 € |
im nächsten Kalenderjahr | 7% der Aufwendungen höchstens aber 14.000 € |
im übernächsten Kalenderjahr | 6% der Aufwendungen höchstens aber 12.000 € |
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