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Revision von Energiekosten vom 05.06.2009 - 13:02

Energiekosten

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    Kosten der Energieerzeugung oder des Fremdenergiebezugs; möglichst als Kostenstelleneinzelkosten zu erfassen, soweit der Energieverbrauch technisch messbar ist. In den einzelnen Kostenstellen, u.U. sogar an einzelnen Maschinenaggregaten (Kostenplätze), können Messinstrumente für den Verbrauch angebracht werden. Falls Gemeinkostenschlüsselung notwendig wird, kommen z.B. bei Strom die installierte Wattzahl, bei Energie für Heizzwecke die m3 des umbauten Raumes als Verteilungsgrundlage in Frage.

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