Direkt zum Inhalt

Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG)

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    vom 21.8.2009 (BGBl. I 2870), ist der hauptsächliche Gegenstand des Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze (BGBl. I ebenda). Das EnLAG dient der Beschleunigung des Baus von 24 Leitungsbauvorhaben im Höchstspannungs-Übertragungsnetz (380 kV). Diese Leitungen sind für die Einspeisung des Stroms aus Windenergie und konventionellen Kraftwerken sowie für den EU-weiten Stromhandel erforderlich. Ebenso ermöglicht das Gesetz den Einsatz von Erdkabeln auf der Höchstspannungsebene als Pilotvorhaben.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com